Werde Energiewendegestalter!

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Die LEW BürgerEnergie ermöglicht Ihren Mitgliedern auf digitalem Wege mit Ihr in Kontakt zu treten. Zudem haben Sie die Möglichkeit all Ihre relevanten Daten einzusehen und bei Bedarf anzupassen. Durch Ihre Anmeldung und die Nutzung Ihres persönlichen Accounts unterstützen Sie unserer Genossenschaft, Kosten und Ressourcen bei Druck und Postversand einzusparen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern kann sich auch langfristig positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der LEW BürgerEnergie auswirken.

Solarpark Bobingen
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Gemeinsam mehr erreichen! Die LEW BürgerEnergie e.G. macht es möglich. Hier fördern Menschen aus der Region durch ihren Beitrag das Voranschreiten der Energiewende. Statt nur ins eigene Heim zu investieren, finanzieren die Mitglieder der LEW BürgerEnergie Projekte, die der Produktion von regenerativer Energie im großen Stile dienen und profitieren dabei gleichzeitig von den erwirtschafteten Gewinnen der finanzierten Anlagen. Eine klassische Win-Win-Situation. Danke für Ihren Besuch und Ihr Interesse.

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Neuprojekt XY

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windrad
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Technische Daten

  • Gesamtleistung: 12 MW
  • Anlageanzahl: 3 von 7
  • Anlagentyp: E-92
  • Betreibergesellschaft: Grundeingentümer, Kommune und Bürgerwindpark

 

Standort

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Über uns

Die LEW BürgerEnergie beteiligt sich an verschiedenen Photovoltaik-Projekten in der Region. Im Fokus stehen bei unserem Engagement genossenschaftliche Werte, Mitbestimmung und regionale Verwurzelung. 

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podium

Bestandsprojekte

bobingen 1
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Projekt Bobingen 1

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Bobingen liegt 15km südlich von Augsburg. Mit den Ortsteilen (Bobingen Siedlung, Burgwalden, Kreuzanger, Reinhartshausen, Straßberg, Waldberg) zählt die Stadt Bobingen ca. 16.669 Einwohner. Der PV-Park Bobingen wurde im Sommer 2013 in Betrieb genommen und ist mit hochwertigen, leistungsstarken Solarmodulen ausgestattet.  
Im PV-Park sind 18.768 Module mit einer Nennleistung von je 250 Watt und 4.692 Module mit je 245 Watt Nennleistung installiert. Die Anlage wurde von der F&S solar concept GmbH in Euskirchen errichtet. Die vom PV-Park Bobingen genutzte Fläche beträgt 11,13ha und befindet sich auf einem 13,62ha großen Gelände, in der Nähe des Bahnhofgeländes in Bobingen. 

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2013 
  • Installierte Leistung in kWp: 5.842 
  • Plan-Produktion in kWh/Jahr: 6.589.000 
  • Erwarteter spezifischer Ertrag in kWh/kWp: 1.128 
  • Erwartete Sonneneinstrahlung in Modulebene in kW/m²: 1.177 

Anmerkung: Die Angaben zu Produktion, Ertrag und Sonneneinstrahlung beziehen sich jeweils auf ein durchschnittliches Jahr (Normjahr)

bobingen
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Projekt Bobingen

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LEW hat im Auftrag der Energiegenossenschaft LEW BürgerEnergie eG den Solarpark in Bobingen um eine Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage mit einer maximalen Leistung von 5,4 Megawatt (MW) erweitert. Damit wird die Leistung des 2013 errichteten Solarparks von bisher 5,8 MW auf insgesamt 11,2 MW fast verdoppelt. 

Der gesamte Solarpark steht auf einem 18 Hektar großen Gelände zwischen der Südspange der Bahnlinien Richtung Schwabmünchen und Oberottmarshausen. Der neue Anlagenteil produziert jährlich bis zu 6.000 Megawattstunden (MWh).

Technische Daten der Anlage 

  • Baujahr: 2022 
  • Installierte Leistung in kWp: 5.450 
  • Plan-Produktion in kWh/Jahr: 5.940.000 
  • Erwarteter spezifischer Ertrag in kWh/kWp: 1.100
Diepoldshofen

Projekt Solarpark Leutkirch-Diepoldshofen

Die hat im Frühjahr 2024 einen Teil von 10% des neuen Solarparks übernommen, der sich mit 16.830 Modulen auf rund zehn Hektar nahe der Bundesstraße 465 im Leutkircher Ortsteil Diepoldshofen-Weißenbauren erstreckt. 

Die speziellen bifazialen Photovoltaik-Module nutzen dabei nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung auf die Vorderseite, sondern auch das indirekte Licht auf der Rückseite. Begleitend zur Sonnenstrom-Freiflächenanlage wurde eine Streuobstwiese mit heimischen Obstbäumen und regionaltypischen Hecken um den Solarpark gepflanzt, so dass Tiere und Pflanzen einen neuen, vielfältigen Lebensraum finden. 

Technische Daten der Anlage 

  • Baujahr: 2023 
  • Installierte Leistung in kWp: 907 
  • Plan-Produktion in kWh/Jahr: 1.178
PV Dach

Projekt PV-Dachanlage Memmingen

Schweizer Ring 8, 87700 Memmingen

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Verteilnetz GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 29,7
  • Anzahl Module: 90
     
Dach Schongau

Projekt PV-Dachanlage Schongau

Burggener Straße 15, 86956 Schongau

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Verteilnetz GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 56,76
  • Anzahl Module: 172
     
PV anlage

Projekt PV-Dachanlage Oberottmarshausen 2

Wehringer Str. 100 , 86507 Oberottmarshausen

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Verteilnetz GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 54,78
  • Anzahl Module: 166
     
PV anlage

Projekt PV-Dachanlage Oberottmarshausen 3

Wehringer Str. 100, 86507 Oberottmarshausen

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Verteilnetz GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 39,60
  • Anzahl Module: 120
PV anlage

Projekt PV-Dachanlage Schwabmünchen

Krumbacher Str. 59, 86830 Schwabmünchen

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Wasserkraft GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 29,70
  • Anzahl Module: 90
PV anlage

Projekt PV-Dachanlage Ettringen 3

Kapellenstraße, 86833 Ettringen

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Verteilnetz GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 29,70
  • Anzahl Module: 90
PV anlage

Projekt PV-Dachanlage Friedberg

Afrastraße 64, 86316 Friedberg

Technische Daten der Anlage

  • Baujahr: 2021
  • Pachtfläche der LEW Verteilnetz GmbH
  • Installierte Leistung in kWp: 28,05
  • Anzahl Module: 85
PV anlage

Projekt PV-Freiflächenanlage Guben

Die Stadt Guben liegt mit ihren rund 17.000 Einwohnern im Bundesland Brandenburg an der Neiße. Der 5,5 ha große Solarpark mit seinen 12.880 Photovoltaikmodulen befindet sich auf einer ehemaligen Asche-Deponie und ging Ende 2016 in Betrieb. Eigentümerin der Anlage ist die SEG Solarenergie Guben GmbH & Co. KG. Die LEW BürgerEnergie erwarb zum 01.01.2018 Anteile in Höhe von 10,7 % und partizipiert somit an den Erträgen des PV-Parks Guben.

Technische Daten der Anlage

  • Übernahme: 2018
  • Installierte Leistung in kWp: 3.400
  • Plan-Produktion in kWh/Jahr: 3.500.000
  • Erwarteter spezifischer Ertrag in kWh/kWp: 1.034
  • Erwartete Sonneneinstrahlung in Modulebene in kW/m²: 1.100

Anmerkung: Die Angaben zu Produktion, Ertrag und Sonneneinstrahlung beziehen sich jeweils auf ein durchschnittliches Jahr (Normjahr).

Fragen und Antworten

Wie lautet der Unternehmensgegenstand der LEW BürgerEnergie eG?

Unternehmensgegenstand der LEW BürgerEnergie eG ist: a) Erwerb, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung und Steigerung der Energieeffizienz; b) Der Absatz und die Vermittlung von regenerativer Energie in Form von Strom und Gas, sowie Wärme, auch unter Einbeziehung von Energiemanagementsystemen im Haushaltsbereich; c) Die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung und der Energieeffizienz einschließlich Information, Beratung, Produktverkauf und Produktvermittlung an Mitglieder und Dritte zu diesen Themen, sowie Öffentlichkeitsarbeit; d) Gemeinsamer Einkauf, Bau, Betrieb, Steuerung von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung und Vermarktung von Strom für Mitglieder und Dritte; e) Die Beteiligung an regionalen und lokalen Projekten aus den Bereichen Energieeffizienz, regenerative Stromerzeugung und Breitbandverkabelung.

Wie kann ich Mitglied werden bzw. Anteile zeichnen?

Sie können sich an der Genossenschaft beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben/zeichnen. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 50,- EUR zuzüglich 7,50 EUR Aufgeld. Bei Zeichnung von z.B. acht Geschäftsanteilen beträgt der Beitrag 8* 50,- EUR + 8* 7,50 EUR = 460,- EUR. Die Mitgliedschaft wird erst bei Eingang des zu zahlenden Gesamtbetrags auf das Konto der Genossenschaft rechtskräftig. Die Generalversammlung entscheidet jährlich über die Gewinnausschüttung auf die Genossenschaftsanteile.

Gibt es ein Risiko bei einer Investition in die Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen. Daher ist eine Genossenschaftsbeteiligung immer eine langfristige Beteiligung. Durch den Betritt als Genosse werden Sie Mitglied bei der LEW BürgerEnergie eG. Ihre Investition unterliegt damit den üblichen unternehmerischen Risiken. Im schlimmsten Fall muss eine Genossenschaft bei einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung Insolvenz anmelden. Für Sie als Anleger kann dies den Verlust Ihrer Investition bedeuten. Bei der LEW BürgerEnergie eG wurde in der Satzung aufgenommen, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht. Damit wird das Risiko auf die Genossenschaftseinlage begrenzt.

Wann kann man frühestens seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann mit einer Frist von drei Jahren zum Jahresende ordentlich gekündigt werden. Es kann jeder Genossenschaftsanteil gesondert gekündigt werden. Beachten Sie jedoch bitte, dass es sich bei einer Genossenschaftsbeteiligung um eine langfristige Kapitalanlage handelt.

Was passiert beim Tod eines Genossen?

Verstirbt ein Genosse, so gehen die Genossenschaftsanteile an den/die Erben oder Vermächtnisnehmer über.

Kann man die Genossenschaftsanteile übertragen?

Ja. Die Übertragung von Genossenschaftsanteilen an dritte Personen ist möglich.

Kann man aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden?

Ja. Der Ausschluss eines Genossen ist durch Beschluss immer zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Einem auszuschließenden Genossen wird vorab die Gelegenheit gegeben, sich zum geplanten Ausschluss zu äußern. Die Ausschlussgründe sind in § 8 der Satzung abschließend aufgeführt.

Was passiert nach Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Endet eine Mitgliedschaft bzw. wird ein Genossenschaftsanteil gekündigt, erhält der ausscheidende Genosse bzw. der Genosse, der einen Genossenschaftsanteil gekündigt hat, ein sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben. Maßgeblich für die Auseinandersetzung ist der festgestellte Jahresabschluss der Genossenschaft. Im Fall eines Verlustvortrages wird dieser auf den Genossenschaftsanteil verrechnet. In allen anderen Fällen erhält der ausscheidende Genosse den Nominalwert des Geschäftsguthabens binnen sechs Monaten nach Ausscheiden ausgezahlt. Um ein Anspruch auf Rücklagen oder das sonstige Vermögen der Genossenschaft zu haben, muss der Genosse bis zur Beendigung der Genossenschaft Mitglied sein gem. § 42 der Satzung. Zu beachten ist, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens dann ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann, wenn das satzungsmäßige Mindestkapital der Genossenschaft gem. § 34 der Satzung unterschritten würde.

Welche Rechte hat ein Genosse?

Genossenschaftsmitglieder können eine Generalversammlung einberufen, Tagesordnungspunkte anmelden, wählen und gewählt werden. Weiterhin nehmen die Genossen an den Ausschüttungen der Genossenschaft entsprechend ihrer Anteile teil. Genossen können in die wirtschaftlichen Unterlagen der Genossenschaft (Jahresbericht und Lagebericht) Einsicht nehmen. Letztendlich hat jeder Genosse bei der Generalversammlung unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile eine Stimme und Auskunftsrecht bei der Generalversammlung.

Was ist eine Generalversammlung?

Eine Generalversammlung ist die Versammlung aller Genossenschaftsmitglieder. Hier werden beispielsweise Beschlüsse gefasst, die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats gewählt, über die Verwendung eines Jahresüberschusses beschlossen.

Gibt es eine Nachschusspflicht?

Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen worden. Das bedeutet, dass ein Genosse nicht über seine Einlageverpflichtung hinaus mit persönlichem Vermögen haftet.

Was passiert wenn die Genossenschaft aufgelöst wird?

Wird in der Generalversammlung mit der in der Satzung vorgesehenen ¾-Mehrheit beschlossen, dass die Genossenschaft aufgelöst, das heißt, liquidiert wird, nimmt jeder Genosse im Verhältnis seiner Genossenschaftsanteile an dem Liquidationserlös teil.

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Investitionen und Beteiligungen. Es bietet folgende Services: Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und Nachrangdarlehen Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividendenausschüttungen Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen Einfache Verwaltung der Mitglieder für den Vorstand Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um unser Online-Portal nutzen zu können, müssen Sie die jeweils neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von JavaScript, Cookies, Popups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die dahinterliegenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Besteht eine Gefahr für meine Daten wie durch "Heartbleed" oder ähnliche Viren?

In unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten: Schlüssel Nr. 1 Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs. Schlüssel Nr. 2 Das gewohnte 6-stellige Kennwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Kennwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Kennwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Kennwort durch Erraten ausspionieren. Schlüssel Nr. 3 Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers. Schlüssel Nr. 4 Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Schlüssel Nr. 5 Sensible Daten, wie Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Sollten sie eine Privatperson sein und Interesse an der Zeichnung eines Projekts haben so sind sie der Registrierungtyp "Einzelperson (Investor)". Sollten sie jedoch ein Unternehmen oder einen Verein vertreten (z.B. in der Rolle als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand) und Interesse an der Zeichnung eines Projekts haben, so sind sie der Registrierungtyp "Firma (Investor)" bzw. "Verein (Investor)".

Wozu dient der Mitgliederbereich?

Der Mitgliederbereich stellt ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung von Mitgliedsdaten und der Genossenschaftsanteile dar. Es bietet folgende Funktionen:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder


Dabei entspricht der Mitgliederbereich selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Bereich zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang selbst durchführen.

Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?

Die LEW BürgerEnergie eG schließt Verträge mit natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts ab, die bereits Mitglieder der LEW BürgerEnergie eG sind.

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Es handelt sich um ein Darlehen (umgangssprachlich ein Kredit), das Sie als Darlehensgeber der Genossenschaft gewähren. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Einzahlung des von ihm vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die EnergieGenossenschaft. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es?

Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber das folgende finanzielle Risiko ein: Die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Auszahlung der Zinsen ist gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens des Darlehensgebers eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) des Darlehensgebers besteht nicht.

Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?

Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet Ihnen eine feste Verzinsung. Sie können sich neben der Mitgliedschaft an der Finanzierung der durch die EnergieGenossenschaft zu erwerbenden Energieanlagen beteiligen. Dieses Beteiligungsmodell bedeutet für die Darlehensnehmerin, dass sie nicht prospektpflichtig ist. Dieser Umstand spart hohe Kosten und ermöglicht somit wirtschaftlich die weitere Beteiligung von Genossenschaftsmitgliedern an den Projekten.

Wer kann ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Jeder, der Mitglied in der EnergieGenossenschaft und volljährig ist, kann ein oder mehrere qualifizierte Nachrangdarlehen gewähren. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Bankkonto wird im Darlehensvertrag genannt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Die Darlehensnehmerin kann den Abschluss des Darlehensvertrages ablehnen, indem sie vom Darlehensvertrag zurücktritt. Die Darlehensnehmerin bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten.

In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Mindestbetrag beträgt EUR 1.000,-. Der Höchstbeteiligungsbetrag beträgt EUR 5.000,-. Jeder Betrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.

Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Zinsen für die jeweils vorausgegangenen 12 Monate werden spätestens zum 31.01. eines jeden Kalenderjahres fällig. Im ersten Jahr nach der Einzahlung erfolgt die Zinszahlung ebenfalls spätestens am 31.01. für den Zeitraum vom darauffolgenden Tag der Wertstellung bis zum folgenden 31.12. Bei der Beteiligung am Projekt Bobingen 2 erfolgt dies erstmalig in 2024. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt jeweils zusammen mit den für das jeweilige Laufzeitjahr fälligen Zinsen.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Dem Darlehensgeber steht ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie im Darlehensvertrag.

Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?

Ja, es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie im Wege der Schenkung oder Vererbung. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Jegliche Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von dem bisherigen und dem neuen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen bzw. in das Onlineverwaltungsportal einzugeben. Bei Nichtnutzung des Onlineverwaltungsportals haben Sie die Änderungen unverzüglich schriftlich der Darlehensnehmerin mitzuteilen.

Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte in der EnergieGenossenschaft?

Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine weitergehenden Mitgliedschaftsrechte in der EnergieGenossenschaft als die bisher vorhandenen. Insbesondere gewähren sie keine weiteren Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Generalversammlung der Darlehensnehmerin.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.

Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Die Zinsen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen stellen einkommenssteuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen dar, sofern der Darlehensgeber als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil seines Privatvermögens ist. Der Darlehensgeber muss möglicherweise die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, falls diese zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Eine Zinsbescheinigung kann durch die Darlehensnehmerin ausgestellt werden.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Erbscheins unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Nachweis durch Erbschein Zins- und/ oder Rückzahlungen auf das Konto des verstorbenen Darlehensgebers geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem oder den Erben stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.

Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Die Darlehen 2022 haben verschiedene Laufzeiten und dementsprechend auch unterschiedliche Zinssätze. Die Zinsen sind für die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Der Tag, an dem die Zahlung des Darlehensbetrages auf dem Konto der Genossenschaft gutgeschrieben wird, gilt als Wertstellungszeitpunkt. Die Verzinsung beginnt an dem darauf folgenden Tag. Die Zinsberechnungsmethode ist „act/act“ (taggenaue Zinsabrechnung). Laufzeit von 2022 bis 31.12.2029; ca. 7 Jahre = 2,7 % p.a. Laufzeit von 2022 bis 31.12.2032; ca. 10 Jahre = 2,7 % p.a.; ab 01.01.2029 = 3,1 % p. a.

Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären. Einzelheiten zu den Kündigungsrechten finden sie im Darlehensvertrag.

Wann kann ich frühestens mein Geld von der Darlehensnehmerin zurückerhalten?

Durch die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten ergeben sich verschiedene Rückzahlungstermine der einzelnen Darlehen 2022: Laufzeit von 2022 bis 31.12.2029; ca. 7 Jahre; Rückzahlung spätestens zum 31.01.2030 Laufzeit von 2022 bis 31.12.2032; ca. 10 Jahre; Rückzahlung spätestens zum 31.01.2033

Wie und wo reiche ich einen Freistellungsantrag ein?

Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und senden Ihn danach bitte an die folgende Adresse: LEW BürgerEnergie eG | Schaezlerstraße 3 | 86150 Augsburg

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an ein Unternehmen, von dem er Kapitalerträge erhält, diese Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug (Abgeltungsteuer, früher Zinsabschlag) freizustellen (§ 44a EStG). Wird kein solcher Auftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschalbetrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 % Einkommensteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an das Finanzamt ab. Die Höhe des Freistellungsauftrages ist auf die Höhe des Sparerfreibetrages beschränkt. Für einen Genossen / Mitglied bei der LEW BürgerEnergie eG und / oder den Darlehensgeber der LEW BürgerEnergie eG bedeutet dies, dass bei Erteilung eines Freistellungsauftrages an die LEW BürgerEnergie eG diese die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % der Zinszahlungen nicht an das zuständige Finanzamt abführt. Dabei ist zu beachten, dass der Betrag für den Freistellungsauftrag ausreichend hoch gewählt ist. Beispiel: Höhe des Freistellungsauftrages: 100,00 €; Höhe der Zinszahlung der LEW BürgerEnergie eG an Sie: 250,00 €; hier muss die LEW BürgerEnergie eG eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 % aus den nicht vom Freistellungsauftrag umfassten 150,00 € abführen. Überprüfen Sie daher vorab, in welcher Höhe Sie der LEW BürgerEnergie eG einen Freistellungsauftrag erteilen sollten und können.

Wie hoch ist mein Freibetrag / Sparer-Pauschalbetrag?

Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Unternehmen/Kreditinstitute aufgeteilt werden. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Sparer-Pauschalbetrag begrenzt. Auf die optimale und korrekte Verteilung haben Sie selbst zu achten. Der Sparer-Pauschalbetrag beläuft sich auf: 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete

Wer darf einen Freistellungsauftrag erteilen?

Ein Freistellungsauftrag kann nur für Privatpersonen erteilt werden. Für Firmen und beispielsweise Erbengemeinschaften ist es nicht möglich, einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Freistellungsaufträge sind jeweils für ein Jahr gültig. Sie können während dieses Zeitraums beliebig oft geändert oder angepasst werden, gültig bleibt jedoch der jeweils letzte Auftrag. Stichtag für die letzte Berücksichtigung ist spätestens der letzte Bankarbeitstag, üblicherweise der 28. Dezember eines jeden Jahres. Sofern im Antragsformular die Checkbox „so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns erhalten“ aktiviert ist, nehmen wir Ihren Freistellungsauftrag unbefristet bis auf Widerruf an. Die angegebenen Summen gelten bis zu einer Änderung oder Löschung. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag vorab zu befristen, indem ein explizites Enddatum eingetragen wird. Maßgeblich für den angegebenen Gültigkeitszeitraum ist immer der Stichtag der Zinszahlung der LEW BürgerEnergie eG an Sie. Das bedeutet, dass bei einer Zinsauszahlung an Sie Anfang eines Jahres für das Jahr, in dem die Zinszahlung erfolgt, ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegen muss. Jeder Freibetrag ist immer für die Erträge des gesamten Jahres gültig. Bei Änderungen des Freibetrages werden vorher erteilte Freibeträge ungültig. Der tatsächlich genutzte Freibetrag wird an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages für das folgende Jahr werden bei dem Freistellungsauftrag des laufenden Jahres die Gültigkeitszeiträume für die Darlehensnummern automatisch auf den 31.12. des laufenden Jahres begrenzt.

Was muss ich bei dem Freistellungsauftrag ausfüllen?

Neben den wichtigen personenbezogenen Daten, d.h. wer den Freistellungsauftrag erteilt, müssen Sie angeben, ob der Freistellungsauftrag erstmals erteilt wird oder ob es sich um einen Änderungsantrag handelt. Weiterhin ist anzugeben, ob der Freistellungsauftrag in voller Höhe des Sparer-Pauschalbetrages oder in einer geringeren, von ihnen mitzuteilenden Höhe zu erfolgen hat. Ferner haben Sie anzugeben, für welchen Zeitraum die Freistellung erfolgen soll. Wichtig: Seit 2001 muss bei Freistellungsaufträgen immer die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Diese ist jedem Steuerpflichtigen in Deutschland in 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen und mitgeteilt worden. Auch das Geburtsdatum ist ein Pflichtfeld auf dem Freistellungsauftrag. Bitte vergessen Sie nicht, den Freistellungsauftrag zu unterschreiben.

Was muss ich bei meiner Einkommenssteuererklärung beachten?

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Für Ihre Zinseinnahmen aus dem Darlehensvertrag mit der LEW BürgerEnergie eG hat der Einbehalt der Abgeltungsteuer – ihr Name sagt es – grundsätzlich abgeltende Wirkung. Daher müssen Sie diese Zinseinnahmen nicht bei Ihrer Einkommenssteuererklärung mit angeben. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz über 25%, so ändert dies nichts an der Tatsache, dass Sie die Zinseinnahmen nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen. Mit der pauschalen Abgeltungssteuer, die von der LEW BürgerEnergie eG an das Finanzamt abgeführt wurde, ist alles erledigt. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz aber unter 25%, macht es Sinn, die Zinseinnahmen aus dem Darlehen mit der LEW BürgerEnergie eG in Ihrer Einkommenssteuererklärung aufzunehmen, da in derartigen Fällen durch eine Antragsveranlagung beim Finanzamt eine Erstattung des Differenzbetrages zwischen individueller Steuer und einbehaltener Abgeltungsteuer beantragt werden kann. Sie erhalten in diesem Fall die durch die Abgeltungssteuer zu viel gezahlte Steuer von Ihrem Finanzamt zurückerstattet.

Freistellungsaufträge bei Verträgen mit Zweitinhabern

Bitte beachten Sie, dass ein Freistellungsauftrag nur gemeinsam von Ehegatten erteilt werden kann. Für gemeinsame Zeichner, die keine Ehegatten sind, kann daher leider kein Freistellungsauftrag berücksichtigt werden. Die Steuer kann in diesem Fall nur im Zuge der Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden, sofern der Sparer-Pauschalbetrag nicht überschritten wurde.

Gilt für Kinder ein eigenes Freistellungsvolumen?

Kapitalerträge von minderjährigen Kindern sind in den Sparer-Pauschalbetrag der Eltern nicht einzurechnen. Für sie kann jeweils ein gesonderter Freistellungsauftrag bis zu einer Höhe von 801 € erteilt werden.

Was ist ein „Energiewendepaket“?

Bei einem „Energiewendepaket“ handelt es sich um ein kombiniertes Bürgerbeteiligungsmodell. Es besteht aus dem Beitritt als Genosse zur LEW BürgerEnergie eG und der Vergabe eines qualifizierten Nachrang-Darlehens an die LEW BürgerEnergie eG. Der Erwerb von Energiewendepaketen ist derzeit allerdings nicht möglich.

Warum wurde ein kombiniertes Modell gewählt?

Der Grund für eine Kombination eines Genossenschaftsmodells und einer Beteiligung über ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen liegt darin, dass man Ihnen als Anleger einerseits im Rahmen der Genossenschaft die Möglichkeit einräumen möchte, aktiv an der Entwicklung der LEW BürgerEnergie eG und am wirtschaftlichen Erfolg teil zu haben. Andererseits soll über die Beteiligung als Darlehensgeber von Anfang an eine vertraglich festgelegte Verzinsung und damit Rentabilität Ihrer Geldanlage sichergestellt werden.

Werden die Genossenschaftsanteile und das qualifizierte Nachrang-Darlehen unterschiedlich behandelt?

Ja. Im „Energiewendepaket“ werden diese beiden Beteiligungsformen nur gemeinsam angeboten. Rein rechtlich orientieren sich jedoch Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Genossenschaft ausschließlich an der Genossenschaftssatzung der LEW BürgerEnergie eG. Die Rechte und Pflichten aus dem qualifizierten Nachrang-Darlehen orientieren sich an den Vertragsbedingungen zum qualifizierten Nachrang-Darlehen. Bei weiteren Fragen finden Sie nähere Erläuterungen jeweils im Fragenblock zur Genossenschaft und zum qualifizierten Nachrang-Darlehen.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Ja. Die LEW BürgerEnergie eG berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen immer für das Jahr bei der LEW BürgerEnergie eG vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die Fragen rund um den Freistellungsauftrag.